Cookie-Richtlinie
Cookies sind kleine Informationen, die eine Website über den Browser auf einem Gerät speichern und bei späteren Aufrufen wieder auslesen kann. Vergleichbare Verfahren sind etwa lokaler Browserspeicher oder Gerätekennungen. Für die Bewertung zählt die tatsächliche Funktion, nicht nur die technische Bezeichnung. Diese Richtlinie erläutert den Stand der bereitgestellten Seiten und grenzt ihn von möglichen späteren Ergänzungen ab.
Was diese Seitenausführung verwendet
Der ausgelieferte HTML-Quelltext setzt keine Cookies. Er enthält keine Analyseprogramme, Werbepixel, eingebetteten Videoplayer oder extern geladenen Schriftarten. Auch das Öffnen und Schließen der FAQ speichert keine persönliche Einstellung. Bilder und Gestaltung werden aus der Website selbst geladen. Die Seite benötigt für ihre Inhalte weder ein Nutzerkonto noch eine Cookie-Einwilligung.
Diese Aussage beschreibt den statischen Seitenstand. Ein Hostingdienst, ein Zugangsschutz oder eine Weiterleitung kann eigene technische Funktionen hinzufügen. Der Websitebetreiber muss die tatsächlich veröffentlichte Fassung einschließlich dieser Komponenten prüfen und die Richtlinie bei Änderungen aktualisieren. Ein technisch einfacher Seitenquelltext allein beweist nicht, dass die gesamte Auslieferung ohne weitere Verarbeitung erfolgt.
Kategorien und aktueller Einsatz
| Kategorie | Zweck / Einsatz | Dauer | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|---|
| Technisch erforderlich | Im Seitenquelltext keine Cookies; etwaige Hostingfunktionen gesondert prüfen | Im Quelltext keine Speicherung | Ausnahme für unbedingt erforderliche Zugriffe nach § 25 TDDDG prüfen |
| Präferenzen | Keine gespeicherten Auswahl- oder Anzeigeeinstellungen | Keine | Bei späterer Einführung Erforderlichkeit beziehungsweise Einwilligung prüfen |
| Statistik | Keine eingebundene Reichweitenanalyse | Keine | Optionale Zugriffe grundsätzlich erst nach erforderlicher Einwilligung |
| Marketing / Zuordnung | Keine Werbepixel im HTML; Affiliate-Weiterleitung separat konfiguriert | Durch Betreiber zu ermitteln | Einwilligungsbedarf und DSGVO-Rechtsgrundlage anhand der Umsetzung prüfen |
Die Tabelle benennt keine pauschale Erlaubnis zur nachträglichen Nutzung dieser Kategorien. Sobald ein Dienst tatsächlich eingerichtet wird, sind mindestens Name, Anbieter, Zweck, Dauer und Empfänger verständlich anzugeben. Sammelbegriffe wie „Partner“ reichen nicht aus, um einen unbekannten zusätzlichen Dienst zu beschreiben.
Einwilligung und Widerruf
Für nicht unbedingt erforderliche Speicherung oder Zugriffe auf einem Endgerät ist regelmäßig eine vorherige Einwilligung nach § 25 TDDDG erforderlich. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, muss zusätzlich eine passende Grundlage nach der DSGVO bestehen. Technische Erforderlichkeit darf nicht allein mit wirtschaftlicher Nützlichkeit für die Website begründet werden.
Da die vorliegende Seitenfassung keine optionalen Dienste aktiviert, zeigt sie dafür auch keinen Einwilligungsdialog an. Werden solche Dienste ergänzt, muss eine echte Wahl vor ihrer Aktivierung angeboten werden. Die Ablehnung darf nicht durch bereits gestartetes Tracking wirkungslos werden. Für eine erteilte Einwilligung ist eine leicht erreichbare Möglichkeit zum Widerruf vorzusehen. Das bloße Weitersurfen ist keine ausdrücklich erklärte Zustimmung.
Weiterleitungen und Drittanbieter
Beim Anklicken eines Casino- oder Spielelinks verlassen Sie gegebenenfalls diese Informationswebsite über eine Weiterleitung. Der Zielanbieter kann eigene Cookies oder ähnliche Verfahren verwenden. Deren Einsatz wird durch diese Richtlinie nicht vollständig beschrieben oder freigegeben. Lesen Sie die Hinweise des Zielanbieters, bevor Sie dort freiwillige Funktionen aktivieren oder ein Konto anlegen.
Auch eine Affiliate-Zuordnung kann unterschiedlich umgesetzt werden: etwa über eine Kennung im Zielaufruf oder durch zusätzliche Speicherung. Die tatsächliche Konfiguration muss der Betreiber dieser Website bestimmen und offenlegen. Aus einer sichtbaren Schaltfläche lässt sich die verwendete Speicherung nicht zuverlässig ableiten.
Einstellungen im Browser
Sie können gespeicherte Cookies in den Datenschutz- oder Websiteeinstellungen Ihres Browsers einsehen und löschen. Viele Browser erlauben außerdem eine Einschränkung von Drittanbieter-Cookies. Die genaue Menüführung unterscheidet sich je nach Browser und Gerät. Beachten Sie, dass eine Löschung auch Anmeldungen und gespeicherte Einstellungen auf anderen Websites zurücksetzen kann.
Browseroptionen ersetzen weder erforderliche Hinweise des Websitebetreibers noch eine gegebenenfalls notwendige Einwilligung. Wenn Sie mehrere Geräte verwenden, müssen Einstellungen häufig auf jedem Gerät gesondert angepasst werden. Bei Fragen zur konkreten Website wenden Sie sich an BRAND_OPERATOR, BRAND_ADDRESS, unter [email protected].
Rechtsgrundlagen: § 25 TDDDG und Verordnung (EU) 2016/679. Stand: September 2026. Die Angaben sind bei Änderungen der technischen Auslieferung zu aktualisieren.
